Stellen Sie hier ganz bequem Ihre Online-Anfrage zur Buchung unseres Dorfgemeinschaftshauses.
WICHTIG!
Die benutzten Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshauses sind pfleglich zu behandeln. Die Räume und Einrichtungen sind nach der Benutzung wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Gemeinde zurückzugeben. Insbesondere ist eine ausreichende Reinigung sicherzustellen und die Toiletten sind in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Die Gemeinde ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Räume auf Kosten der Benutzer in einen ordnungsgemäßen Zustand zu setzen oder versetzen zu lassen.
Zur Vermeidung von Störungen der Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr die Eingangstür zum Dorfgemeinschaftshaus geschlossen zu halten. Musikanlagen sind so zu bedienen, dass hiervon ausgehende Geräusche nicht nach außen dringen. Im übrigen ist darauf zu achten, dass außerhalb des Dorfgemeinschaftshauses jegliche Lärmbelästigung unterbleibt.
Fahrzeuge dürfen nur auf den Parkpätzen neben dem Dorfgemeinschaftshaus abgestellt werden.
Die Benutzer haften der Gemeinde gegenüber für sämtliche Schäden, deren Ursache in der Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses begründet sind und entbindet damit die Gemeinde von jeglicher Haftung. Sollte ein Verursacher nicht gestellt werden können, haften der Gemeinde gegenüber jeweils der/die genannten Verantwortlichen.
Auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit wird besonders hingewiesen.
© Gemeinde Ohrum & C5 Media – Webdesign & Werbeagentur